Erhebliche belästigung definition
Hem / Juridik, Samhälle & Myndigheter / Erhebliche belästigung definition
dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder bei Körperverletzung auch wegen § 823 Abs. 1 BGB i.V.m.
I Nr. 225
[so das Oberlandesgericht Karlsruhe; vgl.
Gegenüber solchen Umwelteinwirkungen ist ein Schutz nur nach Maßgabe der einfachen Gesetze gegeben. als groben Unfug betrachtet:
- Das Bespritzen von Passanten durch zu schnelles Fahren mit dem Auto durch eine Pfütze.
[so das Bayerische Oberste Landesgericht; vgl. RGSt 19, 256.]
- Ein scherzhafter Hinweis bei einer Flugkontrolle, man habe eine vermeintliche Bombe im Gepäck.
[so das Kammergericht Berlin; vgl.Für das Inunissionsschutzrecht werden die Grenzen der Erheblichkeit durch die TA-Lärm und die TA-Luft sowie durch technische Regelwerke konkretisiert. (© Picture-Factory/ Fotolia.com)
Als Belästigung bezeichnet man zum Einen eine Ordnungswidrigkeit (§ 118 OWiG), wenn die öffentliche Ordnung dadurch unmittelbar beeinträchtigt wird und zum Anderen im Rahmen des neuen sog.
Das gleiche gilt für sonstige Richtlinien oder technische Regelwerke. An diese wertende Betrachtung ist die Gemeinde nicht gebunden; sie kann im Wege der Bebauungsplanung dennoch Schutzmaßnahmen vorsehen; teilweise wird sie hierzu sogar angehalten. Nach allgemeinem Immissionsschutzrecht sind schwere Lärmbeeinträchtigungen, die von einem Kinderspielplatz ausgehen, zumutbar, weil die Spielplatzgeräusche auch in einem Wohngebiet ebenso wie der übliche Lärm von Kraftfahrzeugen, Rasenmähern oder Schwimmanlagen hingenommen werden müßten.
betreuungsrechtlichen Kontexten bereits mehrfach Schmerzensgelder im unteren vierstelligen Bereich zugesprochen – bei besonders gravierenden Fällen auch darüber hinaus.
Ein Schadensersatzanspruch kommt z. Eine allgemein verbindliche Festlegung der Zumutbarkeitsgrenze fehlt für das Immissionsschutzrecht. Eine Übernahme materiellrechtlicher Maßstäbe des BImSchG z.
§ 118 OWiG (alte Bezeichnung: grober Unfug) ist nach deutschem Recht eine Handlung, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung unmittelbar zu stören oder zu beeinträchtigen, wodurch die Öffentlichkeit belästigt wird.
§ 118 OWiG greift jedoch gem. I S. 2749
Städtebauliche Gründe können daher im Einzelfall dafür sprechen, der betroffenen Umgebung einen höheren Schutz vor Immissionen zuzubilligen, als er nach dem BlmSchG vermittelt werden könnte; in diesem Falle kann es städtebaulich geboten sein, auch immissionsschutzrechtlich zumutbare Immissionen zu vermeiden oder zu mindern.
Der Auffassung des BaWüVGH, wonach § 9 Abs. 1 Nr. 24 die Gemeinden nicht ermächtige, ein eigenes Umweltschutzrecht zu schaffen, kann insoweit nicht gefolgt werden. Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 können auch zum Schutz vor den Emissionen getroffen werden, die von öffentlichen Verkehrswegen, Sport- und Freizeitanlagen oder von Kinderspielplätzen ausgehen.
S. 3753
Eine sexuelle Belästigung erfüllte davor in Deutschland allenfalls den Straftatbestand der Beleidigung (§ 185 StGB), weshalb sie stets von dem sexuellen Missbrauch abzugrenzen war.
Eine sexuelle Belästigung umfasst nunmehr per Gesetz alle sexistischen und geschlechtsbezogenen sowie entwürdigende bzw.